Hotel Rose Heidelberg- 100 Jahre im Familienbesitz
 



AGB

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von "Hotelzimmern" sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend "Leistungserbringung") des Hotelbetriebes ROSE (nachfolgend "Hotel") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde"; Hotel und Kunde werden nachfolgend zusammen auch als "Parteien" bezeichnet). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbart haben.


II. Vertragsschluss

Angebote des Hotels sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel ist nicht verpflichtet, den Vertragsschluss schriftlich zu bestätigen.


III. Untervermietung / Nutzungsart

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Räumlichkeiten,  bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.


IV. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.
  2. Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, stehen Hotelzimmer am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung (Check-In Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11 Uhr zu räumen (Check-Out Zeit). Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 70 % des vollen Zimmerpreises gemäß Preisliste in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 % des vollen Zimmerpreises gemäß Preisliste. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Der Gast hat die Einrichtung des Hauses  sowie die Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinaus gehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hotel berechtigt ,dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch für Gegenstände auf dem Hausgelände.

Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von

·    Hand- und Badetüchern und Bademänteln

·    Bettwäsche, Matratzen, 

·    Elektrische Kleingeräte

·    Sonstigen Einrichtungsgegenständen

      

·    Haus- und Zimmerschlüsseln  

V. Leistungen / Preise / Zahlung / Aufrechnung / Pfandrecht

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer und Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Im Falle einer Erhöhung der Mehrwertsteuer behält sich das Hotel vor, die Preise entsprechend anzupassen.
  4. Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO. Im Falle der Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.
  5. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
  7. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung, höchstens 80 % des Gesamtbetrages der Buchung, zu verlangen.
  8. Das Hotel behält sich vor, Kreditkarten, die zur Garantie hinterlegt wurden, Stichprobenartig zu belasten um deren Gültigkeit zu verifizieren. Sollte die Kreditkarte nicht gedeckt sein, so behält sich das Hotel den Zwischenverkauf des Zimmers vor, wird aber die Gäste darüber informieren.
  9. An allen vom Kunden in das Hotel eingebrachten Gegenständen hat das Hotel für seine Forderungen ein Pfandrecht.


VI. Nichterscheinen/ Rücktritt / Stornierung des Kunden

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  2. Für gemietete Hotelzimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die schriftliche Zustimmung gemäß Ziffer 1 nicht erfolgt, die Buchung vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint. Das Hotel muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Vermietung erlangt. Der Kunde ist verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Gesamtbuchungswertes  mit oder ohne Frühstück zu entrichten. Bei NON Flex Raten ist der Gesamt Buchungswert im vorraus mit Kreditkarte zu bezahlen und kann auch nicht erstattet werden. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  3. Vorstehende Ziffern gelten nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.


VII. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern und Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Kunde diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

    höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (wie beispielsweise Streik oder Stromausfall);

    Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden;

    das Hotel begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

    der Kunde eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels vornimmt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


VIII. Generelle Haftung des Hotels; Verjährung

  1. Die Haftung des Hotels für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund, allerdings vorbehaltlich Ziffer 2 – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, einer vom Hotel übernommenen Garantie und solche aufgrund einer Lebens- Körper- oder Gesundheitsverletzung und einer Verletzung von so genannten Kardinalpflichten, also solchen Pflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist und auf deren Einhaltung der Kundevertrauen kann. Im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorhersehbaren Durchschnittsschäden beschränkt.
  3. Mitgeführte Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  4. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt von Ziffer 3 unberührt. Das Hotel haftet dem Kunden für eingebrachte Sachennach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum 100fachen des Zimmerpreises, höchstens 3500,-- EUR, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,-- EUR.
  5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – gleich ob unentgeltlich oder gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag im Sinne von §§ 688 ff. BGB zustande. Das Hotel haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrzeuges sowie von dessen Inhalt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Das Hotel führt Weckaufträge mit größter Sorgfalt aus. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzberuhen, sind ausgeschlossen.
  7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen.
  8. Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegeneines Mangels in den Fällen des § 438 Abs.1 Nr. 2 und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Abweichend von § 199 Abs. 3 Nr. 1 BG Bund § 199 Abs. 4 BGB verjähren Schadensersatzansprüche und andere Ansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Vorstehende Ausnahmen gelten nicht, wenn dem Hotel Vorsatz zur Last fällt.


IX. Fundsachen

Zurückgelassene Sachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel bewahrt zurückgelassene Sachen 6 Monate auf.


X. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Der Gerichtsstand ist Heidelberg
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.